Nachdem die Kontrahenten getrennt werden konnten, verliessen C.________, B.________ und D.________ den Club 3000 durch den Nebenausgang, während der Beschuldigte als "Platzhirsch" zurückblieb. Letzterer hatte nichts unversucht gelassen, um C.________, B.________ und D.________ auf den Parkplatz zu folgen, konnte aber mit den vereinten Kräften der anwesenden Damen genügend lange davon abgehalten werden. C.________, B.________ und D.________ setzten sich um 02:23 Uhr in den Volvo von C.________ und fuhren auf die Autobahn in Richtung Bern.