Dr.med. Hagen des Forensisch-psychiatrischen Diensts der Universität Bern (FPD) wurde von der Staatsanwaltschaft mit der forensisch-psychiatrischen Begutachtung von A.________ beauftragt. Im Gutachten vom 11.09.2014 (pag. 2042/21 ff.) wurde gestützt auf die zur Verfügung gestellten Akten, die Anamnese und die durchgeführten Explorationen ein schädlicher Konsum von Alkohol (ICD-10 F10.0) sowie eine Persönlichkeitsakzentuierung (ICD-10 Z73.1) diagnostiziert. Zum Tatzeitpunkt habe zudem eine Alkoholintoxikation mittleren Ausmasses bestanden (pag. 2042/43).