98 halb erstellt, dass B.________ sehr schnell durch den Messerstich ausser Gefecht gesetzt wurde. Zuvor kam es sodann zwar zu einem kurzen Gerangel, mithin zu einem dynamischen Geschehen, zwischen dem Beschuldigten und B.________, was einen ganz gezielten Stich des Beschuldigten in den Augeninnenwinkel von B.________ sicherlich nicht zuliess. Gerade die Wortwahl von F.________ in seinen Nachrichten («zuegstocke»; «Messer ins Gesicht steckte [...]») deutet jedoch auf einen durchaus gewollten Messerstich von Seiten des Beschuldigten und nicht etwa auf eine unabsichtliche Verletzung von B._