Aufgrund der Überwachungsvideos ist erstellt, dass zwischen dem Verschwinden von B.________ aus dem Bild und dem Fusstritt von E.________ höchstens zwölf/dreizehn Sekunden vergingen. Innert dieser Zeitspanne kam es zunächst zum besagten Ausfallschritt und dem ersten Faustschlag von B.________ gegen den Beschuldigten. Ausserdem wurde der bereits tödlich verletzt am Boden liegende B.________ gemäss den übereinstimmenden Aussagen von F.________ und E.________ vor dem Fusstritt von letzterem auch noch mindestens einmal vom Beschuldigten getreten.