_ verletzt hatte. Dass in dieser zweiten Phase der Auseinandersetzung auf dem Parkplatz auf Seiten des Beschuldigten ein Messer im Spiel war, bestätigten (zumindest indirekt) sowohl E.________ und F.________, als auch (vom Hörensagen) L.________ und M.________. Auch der Beschuldigte bzw. sein Verteidiger bestritten an der Berufungsverhandlung nicht mehr (ernsthaft), dass der Beschuldigte in dieser Phase ein Messer einsetzte bzw. zumindest in der Hand hielt. Aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse zwischen dem Ende der Auseinandersetzung mit C.________ und dem Beginn der Auseinandersetzung mit B.___