97 ten losgestürmt, mag damit zusammenhängen, dass sie eine schlechte Sicht hatten, oder dass es dann tatsächlich sofort zum Schlagabtausch kam, als B.________ den Beschuldigten erreicht hatte und unvermittelt und überraschend den Ausfallschritt machte. Bei objektiver Betrachtung sah sich der Beschuldigte aber nichtsdestotrotz höchstens einem einzelnen Angreifer gegenüber und dieser rannte weder mit erhobenen Fäusten auf den Beschuldigten zu, noch hatte er eine Waffe in der Hand. Der Beschuldigte hingegen war mit dem Messer bewaffnet, mit welchem er zuvor bereits C.________ verletzt hatte.