_, die Überwachungsbilder und die Blutspuren ist überdies davon auszugehen, dass in dieser Phase – entweder kurz vor oder kurz nach dem Stich/Schlag gegen C.________ – mindestens eine der anwesenden Damen den Beschuldigten zurückhalten wollte, und sich dabei eine Schnittverletzung zuzog. Dies spricht wiederum dafür, dass der Beschuldigte sich nicht bloss verteidigte, sondern (zumindest auch) Aggressor war. Wie auch auf den Überwachungsvideos ersichtlich ist, zog D.________ C.________ unmittelbar nach dessen Verletzung vom Bereich unter dem Vordach weg in Richtung der Sitzbänke.