___ angegriffen wurde. Es ist auch erstellt, dass es sich bei dem Stich bzw. Schlag mit dem Messer in der Hand durchaus um eine willentliche und relativ zielgerichtete Bewegung des Beschuldigten gegen den Oberkörper von C.________ handelte. Es mag sein, dass C.________ kurz vor dem Stich noch durch D.________ vor dem Messer gewarnt wurde. Entgegen den Vorbringen der Verteidigung erachtet es die Kammer aber gestützt auf die glaubhaften Aussagen von C.___