Während den nachfolgenden rund zweieinhalb Minuten kam es laut C.________, E.________ und F.________ (sowie D.________, soweit diesbezüglich auf dessen Aussagen abgestellt werden kann) zu einem zunächst verbalen und anschliessend tätlichen Gerangel zwischen dem Beschuldigten und C.________. D.________ versuchte gemäss den übereinstimmenden Aussagen aller Befragten (ausser dem Beschuldigten) mehrmals, schlichtend einzugreifen, allerdings mit wenig Erfolg. Während C.______