Sämtliche Indizien deuten darauf hin, dass der eifersüchtige Beschuldigte dies nicht guthiess und in seinem Stolz verletzt war. Für das Eifersuchtsmotiv spricht auch, dass sich der Beschuldigte gemäss M.________ und L.________ schon den ganzen Abend über eher mühsam verhalten hatte, im Club «herum getigert» war und es wegen „H.________“ offenbar schon früher am Abend zu einer Auseinandersetzung des Beschuldigten mit einem anderen Gast gekommen war. Die Kammer erachtet es deshalb als erstellt, dass die Auseinandersetzung im Fumoir ihren Ursprung primär in der Eifersucht des Beschuldigten hatte.