___“ gehandelt haben. Wie sich aus der Auswertung der Mobiltelefone ergibt, hatte der Beschuldigte ein emotionales Verhältnis zu dieser Frau. In der Tatnacht kam es jedoch zu Spannungen unter den beiden. Auch die Aussagen von M.________ und L.________ sprechen dafür, dass das Verhalten von „H.________“ in jener Nacht, insbesondere der Umstand, dass sie B.________ umgarnt hatte und der Beschuldigte dies mitverfolgen konnte, letztlich der tiefer liegende Grund für die Auseinandersetzung im Fumoir war. Sämtliche Indizien deuten darauf hin, dass der eifersüchtige Beschuldigte dies nicht guthiess und in seinem Stolz verletzt war.