93 11.5 Zusammenfassende Beweiswürdigung 11.5.1 Zur Auseinandersetzung im Fumoir Es ist unbestritten und aufgrund der Überwachungsbilder sowie der Aussagen aller Beteiligten erstellt, dass es am 17. September 2013 um ca. 02:17 Uhr im Fumoir des Club 3000 zu einer wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung zwischen B.________ und dem Beschuldigten kam, bei welcher beide Kontrahenten mit Fäusten aufeinander einschlugen. Gemäss den Aussagen sowohl des Beschuldigten wie auch von C.__