wie auch L.________ gaben denn auch an, laut N.________ habe der Beschuldigte bereits früher an diesem Abend mit einem anderen Besucher des Club 3000, einem „Wirt“ aus ________, Probleme gehabt, weil sich die Dame mit der Brille, mit welcher der Beschuldigte an diesem Abend zuvor auch selber auf dem Zimmer gewesen sei, an der Bar zu einem anderen Mann gesetzt habe. Auch wenn es sich entgegen den M.________s klar nicht um diesen „Wirt“ handelte, der dann später mit seinen beiden Kollegen in die Auseinandersetzung auf dem Parkplatz involviert war, und es auch nicht „[Spitzname von G.________]“ (G.________) gewesen sein kann, der B.__