sagten aus, der Beschuldigte habe sich am Abend des 16. September 2013 im Fumoir immer wieder in ihr Gespräch eingemischt, «sich aufgespielt» bzw. «etwas behaupten» wollen. Beide empfanden also das Verhalten des Beschuldigten an diesem Abend als aufdringlich und mühsam. Hinzuweisen ist sodann auf die Aussage von M.________, wonach der Be-