Plötzlich sei B.________ aus dem Volvo gestiegen, wie aus dem Nichts direkt auf den Beschuldigten los gerannt und habe diesen geschlagen. Es habe ein Gerangel gegeben, die beiden hätten begonnen sich herumzuzerren, zu «pöbeln», ein Hin und Her, bei welchem beide Kontrahenten auch zu Boden gegangen seien. D.________ und C.________ seien währenddessen von E.________ abgeschirmt worden und hätten sich nicht eingemischt. B.________ sei liegen geblieben und der Beschuldigte habe noch auf diesen eingetreten. Als B.________ dann versucht habe, Steine vom Boden aufzuheben, habe auch E.________ diesem noch einen Fusstritt verpasst.