___ sich durchgehend nur schlichtend beteiligt habe und die drei Männer zu keinem Zeitpunkt gemeinsam auf den Beschuldigten losgegangen seien. In Bezug auf den genauen Zeitpunkt und die Art des Messereinsatzes gegen C.________ und B.________ ergeben sich aus den Aussagen E.________s hingegen keine weiteren Erkenntnisse. 11.4.5 F.________ F.________ schilderte den Vorfall zusammengefasst so, dass er und E.________ hinzugestossen seien, als C.________ und der Beschuldigte sich unten an der Treppe gestritten hätten. Es sei um eine Halskette gegangen.