90 - der Beschuldigte seinerseits gegen C.________ gedrängt habe, es ein Hin und Her gewesen sei, und der Beschuldigte immer wieder gefragt habe: «Wo isch Kolleg?»; - plötzlich B.________ aus dem Auto ausgestiegen sei, sinngemäss «jitz bini da» gesagt habe, worauf er direkt auf den Beschuldigten losgegangen sei; - D.________ sich durchgehend nur schlichtend beteiligt habe und die drei Männer zu keinem Zeitpunkt gemeinsam auf den Beschuldigten losgegangen seien.