Dies alles spricht für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen. Wenngleich diese wenig zur Feststellung des exakten (inhaltlichen und zeitlichen) Ablaufs der Auseinandersetzungen auf dem Parkplatz zwischen dem Beschuldigten und C.________ einerseits und dem Beschuldigten und B.________ andererseits beitragen, bestätigen sie die Aussagen C.________ s und D.________s doch insofern, als - C.________ Schadenersatz für die zerrissene Kette verlangt, den Beschuldigten am Kragen gepackt und die Faust aufgezogen, jedoch nicht zugeschlagen habe;