__ (auch) noch einen Fusstritt versetzt, und, er (E.________) habe etwas von einem Messer gehört, anscheinend sei die Hand des Beschuldigten nach der Tat blutig gewesen. Damit bezichtigte er den Beschuldigten zumindest indirekt der Täterschaft. Sodann gab E.________ nach anfänglichem Verschweigen auch seinen eigenen Fusstritt gegen B.________ zu und belastete sich so selbst. Dies alles spricht für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen.