Die beiden hätten sich in Richtung Rasen und wieder zurück bewegt. Als C.________ den Beschuldigten am Hals gepackt und die Faust aufgezogen habe, habe der Beschuldigte eine Flasche auf den Boden geworfen und dann seien sie gröber aufeinander los, hätten einander auf den «Grind» geben wollen. Es sei ein Gerangel zwischen den beiden gewesen. C.________ habe zurückgeschubst, aber den Beschuldigten nicht geschlagen. C.________ habe ständig gesagt: «Du hesch mis Chötteli kaputt gmacht». Der Beschuldigte seinerseits habe immer wieder gefragt: «Wo isch di Kolleg, wo isch di Kolleg?». Ein Messer habe er ( E.___