Angesichts der Dynamik des Geschehens und des Umstands, dass D.________ meist hinter C.________ stand und so möglicherweise nicht alles ganz genau sehen konnte sowie unter Berücksichtigung seines Alkoholkonsums in jener Nacht, vermögen diese Widersprüche die grundsätzliche Glaubhaftigkeit der Aussagen von D.________ nicht zu erschüttern. Konstant sagte er nämlich aus, der Beschuldigte habe etwas aus der Jackentasche gezogen, was nur ein Messer gewesen sein könne, und damit C.________ mit einer Bewegung von oben herab gegen die Schulter geschlagen/gestochen, worauf er diesen weggezogen habe.