87 Mit Blick auf die Einwände der Verteidigung etwas eingehender zu betrachten sind aber die Angaben D.________s zum genauen Ablauf der Auseinandersetzung zwischen C.________ und dem Beschuldigten auf dem Parkplatz, insbesondere zum Zeitpunkt des Messereinsatzes. Diesbezüglich machte D.________ leicht unterschiedliche Aussagen: - Anlässlich seiner Ersteinvernahme am 17. September 2013 sagte er aus, der Beschuldigte habe auf einmal ein langes Messer hervorgenommen und C.________ damit gedroht. Er (D.________) habe gesehen, wie der Beschuldigte dieses Messer in der Hand gehalten habe.