Der Beschuldigte habe B.________ aus einer Bewegung heraus einen Schlag versetzt – wobei er (D.________) das Messer zu diesem Zeitpunkt nicht wahrgenommen habe –, da sei B.________ plötzlich «wie eine Tanne» zu Boden gegangen. Eine weitere männliche Person habe dem am Boden liegenden B.________ daraufhin noch einen Fusstritt verpasst. Diese Schilderung des Ablaufs der Ereignisse lässt sich – mit Ausnahme der ursprünglichen Falschangaben in Bezug auf die Anfahrt mit dem Auto – ohne weiteres mit den Erkenntnissen aus den Überwachungsvideos vereinbaren.