Beschuldigten auch am Kragen gepackt, ihn aber nicht geschlagen. Der Beschuldigte habe ein Messer aus seiner Jacke gezogen und C.________ mit einer kurzen Bewegung von oben herab in die Schulter gestochen. Der Beschuldigte habe immer wieder «wo isch öiche Kolleg, wo isch öiche Kolleg?» gefragt. Plötzlich sei B.________ erschienen, habe gesagt «Jitz bini da» und sei auf den Beschuldigten zugerannt. Er (D.________) habe B.________ noch gewarnt, dass der andere ein Messer habe. Es sei unverzüglich zur Schlägerei gekommen, die beiden hätten mit den Fäusten aufeinander eingeschlagen. Der Beschuldigte habe B.____