Was den zeitlichen Ablauf der Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Beschuldigten anbelangt, sagte C.________ sodann von allem Anfang an konstant aus, erst sei das Messer ins Spiel gekommen, was ihn dazu veranlasst habe den rechten Arm des Beschuldigten zu fixieren, und erst danach und wohl gerade deshalb habe der Beschuldigte ihm die «Kopfnüsse» (Schwedenküsse) verpasst. Wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird, stimmen die Aussagen C.________s schliesslich in weiten Teilen mit denjenigen von D.________, aber auch mit jenen von E.________ und sogar von F.________ überein. Sie erscheinen deshalb grundsätzlich glaubhaft. 11.4.3 D.___