äusserst tatnahen Aussagen das besondere Detail schilderte, wonach er ein Klicken gehört habe und sich (auch) deshalb sicher gewesen sei, dass der Beschuldigte ein Messer in der Hand gehalten habe und er deshalb dessen Arm fixiert habe. Was den zeitlichen Ablauf der Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Beschuldigten anbelangt, sagte C.________ sodann von allem Anfang an konstant aus, erst sei das Messer ins Spiel gekommen, was ihn dazu veranlasst habe den rechten Arm des Beschuldigten zu fixieren, und erst danach und wohl gerade deshalb habe der Beschuldigte ihm die «Kopfnüsse» (Schwedenküsse) verpasst.