Die erwähnten Punkte schaden der grundsätzlichen Glaubhaftigkeit der Aussagen C.________s nicht. Letztlich ist es auch irrelevant, wo die Auseinandersetzung zwischen B.________ und dem Beschuldigten örtlich genau begann und wer dabei zuerst handgreiflich wurde. Jedenfalls hat gemäss C.________ der eine zum anderen gesagt, er solle nach Hause schlafen gehen, was sich insoweit mit den Angaben des Beschuldigten deckt. Nachdem sich B.________ zuvor in der Bar äussert friedlich verhalten hatte, muss es allerdings einen Grund gegeben haben, weshalb es dann plötzlich zu dieser verbalen Konfrontation zwischen diesem und dem Beschuldigten kam, nachdem B.