Retrograde Amnesien pflegen nicht nur den eigenen Tatbeitrag zu betreffen. Die Aussagen des Beschuldigten sind deshalb zusammengefasst schon aufgrund ihrer inneren Widersprüchlichkeit und ihrer Diskrepanz zu dem sich aus den objektiven Beweismitteln ergebenden Sachverhalt als unglaubhaft zu bezeichnen. Kommt hinzu, dass sie in entscheidenden Punkten den übereinstimmenden Aussagen (fast) aller anderen Befragten widersprechen (vgl. dazu nachfolgend). Auf die Aussagen des Beschuldigten kann folglich nicht abgestellt werden.