Und auch, weshalb er in derselben Nacht noch einen Polizisten anzurufen versucht habe, konnte er nicht wirklich sagen. Soweit es seinem Standpunkt allerdings zuträglich war – namentlich in Bezug auf den angeblich völlig grundlosen, einseitigen Angriff durch B.________, C.________ und D.________ – konnte sich der Beschuldigte an jede Menge Details erinnern. Der Beschuldigte war offenkundig bemüht, sich als reines Opfer eines solchen Angriffs darzustellen. Dabei verschwieg er, dass er selbst es war, der nach der ersten Auseinandersetzung im Fumoir von den anwesenden Damen mit grossem Krafteinsatz aus dem Seiteneingang gezerrt werden musste.