Seine Begründung, dass er dies zuvor verschwiegen habe, weil er Angst gehabt habe, wegen seines Alkoholund Drogenkonsums an jenem Abend, den Führerschein zu verlieren, ist zwar nachvollziehbar. Daraus lässt sich allerdings keineswegs schliessen, der Beschuldigte habe damals an der Hauptverhandlung "reinen Tisch" gemacht und bestreite alle anderen Vorwürfe zu Recht. Der Beschuldigte bestritt nämlich insbesondere lange Zeit auch vehement, in der Tatnacht ein Messer mit sich geführt zu haben. Das neben der Zufahrtsstrasse aufgefundene Wenger-Messer wollte er nicht kennen und seine daran aufgefundene DNA nicht erklären können.