Und danach, als er auf dem Boden gelegen sei, hätten ihn alle drei mit den Füssen getreten. Abgesehen von den hier festzustellenden Aggravierungstendenzen in Bezug auf die Faustschläge war z.B. von Fusstritten bei der früheren Aussage keine Rede. Ein weiterer und entscheidender Widerspruch liegt darin, dass der Beschuldigte die Auseinandersetzung auf dem Vorplatz zunächst so darstellte, als seien alle drei Männer gleichzeitig ausgestiegen und hätten ihn dann gemeinsam angegriffen.