Es ist deshalb davon auszugehen, dass es sich bei dieser Frau mit den hochgesteckten Haaren und der Brille um „H.________“ handelte. Selbst wenn „H.________“ eine andere an jenem Abend anwesende Dame gewesen sein sollte, ändert dies nichts an der sich aus der Mobiltelefon-Auswertung ergebenden offenkundigen Eifersucht des Beschuldigten auf den «Schweizer», den «Italiener» und den «Schwarzen» und damit an einem möglichen Tatmotiv. 11.3.5 Zum konkreten Ablauf der Auseinandersetzungen