Bereits aus den objektiven Beweismitteln ergeben sich mithin sehr starke Indizien, welche sich in ihrer Gesamtheit eigentlich schon zum Beweis für die Täterschaft des Beschuldigten verdichten. Trotzdem wird nachfolgend auch noch auf mögliche Tatmotive des Beschuldigten und den konkreten Ablauf der Auseinandersetzung einzugehen sein. 11.3.4 Mögliches Tatmotiv – Rolle von „H.________“ Aufgrund der Auswertung der Mobiltelefone des Beschuldigten ist erstellt, dass dieser in der Tatnacht via SMS rege (aber eher einseitig) mit einer gewissen „H.________“ kommunizierte, zu welcher er offenbar ein emotionales Verhältnis hatte.