Aufgrund der Dimensionen des Messers, der gesicherten DNA-Spuren sowie auch des Fundorts des Messers bestehen keine Zweifel daran, dass es sich beim beschlagnahmten Messer Marke Wenger mit der Aufschrift „LG Animal Nutrition“ um jenes Messer handelt, mit welchem B.________ die tödliche Verletzung im Augeninnenwinkel zugefügt wurde. [...]»