«Der Tod von B.________ ist auf eine Stichverletzung im rechten Augeninnenwinkel zurückzuführen, welche bis in den Hirnstamm reicht und insbesondere eine Hauptschlagader verletzt hat. Dies führte zu inneren Blutungen im Kopf, was zu einer Hirneinklemmung mit Ausfall der zentralen Regulationsfunktionen und dadurch letztlich zum Tod führte. Aufgrund der Tiefe und Breite des Stichkanals muss es sich bei der Tatwaffe um ein Messer mit einer Klingenlänge von mindestens 10 cm und einer Klingenbreite von ca. 16mm handeln.