zu Boden gegangen war, verliess ein dunkler Kleinwagen den Club 3000. 11.3.2 Verletzungsbilder und Tatwaffe Diesbezüglich kann vorab auf die nachstehend zitierte, zutreffende Würdigung der Vorinstanz verwiesen werden: «Aufgrund der Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchungen von B.________ und A.________ ist erstellt, dass beide Opfer stumpfer Gewalt wurden, wobei bei A.________ eher mehr entsprechende Spuren festgestellt wurden. Bei C.________ wurde nebst der Stichverletzung [an der linken Schulter] lediglich eine unspezifische Hautabschürfung am linken Arm festgestellt.