_ wieder in Richtung der Auseinandersetzung, nahm zwei kleine Schritte und machte dann eine kräftige Kickbewegung mit dem rechten Fuss gegen etwas oder jemanden am Boden liegendes. Unter der Prämisse, dass die letzte tätliche Handlung des Beschuldigten gegen B.________ vor dem Fusstritt von E.________ stattfand, dauerte die tätliche Konfrontation zwischen B.________ und dem Beschuldigten somit (inkl. Ausfallschritt von B.________) insgesamt höchstens zehn bis elf Sekunden. - Der Beschuldigte entfernte sich sodann umgehend vom Tatort.