- Exakt 3 Minuten und 58 Sekunden nach der Rückkehr des Volvos bzw. 3 Minuten und 39 Sekunden nachdem C.________ und D.________ sich in den Bereich links ausserhalb des Bildrands begeben hatten, stieg B.________ um 02:37:28 Uhr auf der Beifahrerseite des Volvos aus. Entgegen aller Aussagen begab er sich sodann zwar auf direktem Weg aber nicht etwa rennend, sondern normalen Schrittes und mit herabhängenden Armen in Richtung des Bereichs bei der Treppe. Die Behauptung, dass B.________ mit erhobenen Fäusten auf den Beschuldigten zugerannt sei, ist damit widerlegt. - Praktisch zeitgleich zog D.________ C.________