72 gen den Kopf von B.________ gekommen. Schon wegen der Tiefe des Stichkanals müsse davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte mit voller Wucht zugestochen habe, und dies mitten ins Gesicht. Der Beschuldigte sei klar der Aggressor gewesen, was auch aus den sichergestellten SMS und WhatsApp-Nachrichten von F.________ hervorgehe. Aus den Nachrichten des Beschuldigten an „H.________“ werde weiter ersichtlich, dass dieser es konkret auf B.________ abgesehen gehabt habe.