Der Beschuldigte habe B.________ das Messer direkt in den Kopf, den gefühlsmässig verletzlichsten Körperteil, gestossen und gar nicht erst versucht, etwas anderes zu treffen. Aus den SMS des Beschuldigten an „H.________“ gehe klar hervor, dass er aus Eifersucht gehandelt habe. „H.________“ sei zuvor im Club beim nachmaligen Opfer B.________ besonders weit gegangen, weshalb der Beschuldigte gerade auf diesen so wütend gewesen sei und immer wieder «wo isch Kolleg?» gerufen habe. Zudem sei der Beschuldigte nach der Auseinandersetzung im Fumoir in seinem Stolz verletzt gewesen.