70 Dann sei B.________ aus dem Auto ausgestiegen. Aus den Aussagen aller Beteiligten gehe hervor, dass dieser regelrecht auf den Beschuldigten zugestürmt sei bzw. dass das zumindest alle so wahrgenommen hätten. D.________ habe das spätere Opfer zudem gewarnt, dass der Beschuldigte ein Messer habe. Trotzdem sei B.________ voll auf den Beschuldigten los. Der anschliessende Wortwechsel bzw. die anschliessende Auseinandersetzung zwischen diesem und dem Beschuldigten könne höchstens sechs Sekunden gedauert haben.