Er habe auch damit rechnen müssen, dass sie Waffen geholt hätten. Mit gutem Grund habe er sich (deshalb) auch gefragt, wo die dritte, nicht aus dem Auto ausgestiegene Person, B.________, geblieben sei und eben deshalb nach dem Verbleib desselben gefragt. Zudem seien die ganzen Umstände (Uhrzeit, Dunkelheit etc.) für den Beschuldigten beängstigend gewesen. Das zeige sich auch daran, dass dem Beschuldigten niemand geholfen habe und z.B. der unbekannte BMW-Fahrer und die ihn begleitende Dame regelrecht geflüchtet seien. C.________ habe dann eben nicht einfach nur mit dem Beschuldigten gesprochen _