_ machte an der Berufungsverhandlung in tatsächlicher Hinsicht sinngemäss geltend, wenn man wie die Vorinstanz die Aussagen des Beschuldigten schon als unglaubhaft bezeichne, so müsse man auf die Aussagen des «Trio infernale», bestehend aus C.________, D.________ und B.________ abstellen. Aus deren Aussagen ergebe sich, dass die drei Männer «putzhässig» gewesen seien und den Beschuldigten zur Rechenschaft hätten ziehen wollen, als sie zurück zum Club 3000 gekommen seien. Der betrunkene Beschuldigte sei zwar wütend auf das Trio, jedoch überrascht und bestürzt gewesen, als die Männer erneut aufgetaucht seien.