69 11. Beweiswürdigung 11.1 Vorbringen der Parteien 11.1.1 Verteidigung Rechtsanwalt W.________ machte an der Berufungsverhandlung in tatsächlicher Hinsicht sinngemäss geltend, wenn man wie die Vorinstanz die Aussagen des Beschuldigten schon als unglaubhaft bezeichne, so müsse man auf die Aussagen des «Trio infernale», bestehend aus C.________, D.________ und B.________ abstellen.