68 soll. Auf dem Vorplatz sei es dann zu einem zweiten Handgemenge gekommen, wobei ihm „[Spitzname von N.______]“ gesagt habe, dass sie selber gesehen habe, dass „[Spitzname von A.________]“ ein Messer in der Hand gehalten habe. Sie habe dieses Messer sogar beschreiben können, habe aber nicht sagen können, ob es auch eingesetzt worden sei. Dann sei ein Mann zu Boden gefallen und „[Spitzname von G.________]“ habe diesem noch mit voller Wucht einen Tritt gegen den Kopf versetzt (pag. 1227 Z. 74 -110).»