immer weiter in Richtung des Rasens gegangen und hätten begonnen, sich «gegenseitig zu pöbeln». Es sei eine normale Schlägerei gewesen, bei der sie zu Boden gegangen und wieder aufgestanden seien. Dann sei nochmals der andere zu Boden gefallen. Als B.________ auf dem Rücken, Kopf gegen die Strasse, am Boden gelegen sei, habe „[Spitzname von A.________]“ noch ein paar Mal «dri gschuttet», ob in den Bauch oder in an die Beine wisse er nicht mehr genau. Als der Beschuldigte sich etwas entfernt habe (ca. 2 m), sei der am Boden liegende B.________ «handgreiflich» geworden, indem er Kieselsteine vom Boden genommen habe.