und der Beschuldigte hätten «vom Zerren her» begonnen, sich in Richtung der Sitzbänke zu bewegen. Sie hätten sich «fast» anzugreifen begonnen, doch dann habe es eine gewisse Distanz gegeben. C.________ und D.________ hätten 5-6 m bzw. 4-5 m Abstand zum Beschuldigten gehabt (vgl. auch die Aussage bei der Erstellung der Fotos, pag. 983 Z. 271). Er selbst (F.________) sei dort bei der Treppe geblieben und auch seine Freundin und E.________ seien noch dort neben ihm gewesen. Bei der Treppe seien Frauen am Schreien gewesen. «Aus dem Nichts» sei ein Typ auf der Beifahrerseite des Autos ausgestiegen und «direkt auf [Spitzname von A.______