65 indem er den Beschuldigten am Kragen gepackt und mit der Faust aufgezogen habe – zugeschlagen habe C.________ aber nicht (Aussage bei Fotodokumentation, pag. 983 Z. 264). E.________ und seine (F.________s) Freundin seien aussen herum, über den Kiesplatz, gekommen und etwas hinter dem Beschuldigten gestanden. Er (F.________) habe sich erkundigt, worum es gehe, und C.________ habe gesagt, dass der Beschuldigte seine Halskette kaputt gemacht habe. Die beiden hätten begonnen, sich «e chli ume ds schüpfe» und zu zerren.