Warum auf seinem Mobiltelefon WhatsApp-Nachrichten gelöscht worden seien, welche mit A.________ am 17.09.2013 zwischen 03:17:43 Uhr und 08:29:01 Uhr ausgetauscht wurden, könne er nicht sagen (pag. 912 Z. 204 ff.). Zu den Unterhaltungen auf WhatsApp mit seiner Schwester F.A.________, E.A.________ [Bruder von E.] (Bruder von E.________ ) und K.________, verweigerte er seine Aussage (pag. 913 Z. 223 ff.). Anlässlich der Schlusseinvernahme durch den Staatsanwalt verweigerte er schliesslich auf die meisten Fragen die Aussage. Er führte aber aus, was er bisher ausgesagt und unterschrieben habe, bestätige er als richtig (pag.