904 Z. 118 f.). Um ca. 08.30 Uhr habe A.________ ihn nochmals angerufen und wissen wollen, wo er sei. Er habe ihm ( A.________ ) gesagt, er sei auf dem Heimweg, um schlafen zu gehen, und habe ihn gefragt, ob er „ufe Gring übercho“ habe. A.________ habe gemeint, er habe ein Problem mit einem Typen gehabt (pag. 878 Z. 127 f.). A.________ habe ihn auch gefragt, was er bei der Polizei gesagt habe, worauf er ihm gesagt habe, er habe der Polizei gesagt, er habe nichts gesehen (pag. 878 Z. 136 ff.). Warum auf seinem Mobiltelefon WhatsApp-Nachrichten gelöscht worden seien, welche mit A.______